Weitere Gremien in unserer Innung

Diese ehrenamtlich Tätigen setzen sich für Ihre Belange ein
Innungsversammlung

Die Innungsversammlung ist lt. Satzung das maßgebliche gremium der Innung. Die Mitglieder wählen in dieser Versammlung Vorstand und Obermeister und entscheiden über Haushaltsfragen und Beitragssätze.

In der Regel kommen die Mitglieder zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst zusammen.

Dort werden die Weichen für die Innungsarbeit gestellt.

Wir bitten alle Mitglieder möglichst zahlreich und regelmäßig teilzunehmen und die eigenen Vorstellungen und Themen dort mit einzubringen.

Gesellenprüfungsausschüsse
Berufsbildungsausschuss
Gesellenausschuss

Im Interesse eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitgliedern und den bei ihnen beschäftigten Gesellen wird bei der Innung ein Gesellenausschuss errichtet. Der Gesellenausschuss hat die Gesellenmitglieder der Ausschüsse zu wählen, bei denen die Mitwirkung der Gesellen durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist.

Der Gesellenausschuss ist zu beteiligen

  • bei Erlass von Vorschriften über die Regelung der Ausbildung von Auszubildenden;
  • bei Maßnahmen zur Förderung und Überwachung der beruflichen Ausbildung und zur Förderung der charakterlichen Entwicklung der Auszubildenden;
  • bei der Errichtung der Zwischen- und Gesellenprüfungsausschüsse;
  • bei Maßnahmen zur Förderung des handwerklichen Könnens der Gesellen, insbesondere bei der Errichtung oder Unterstützung der zu dieser Förderung bestimmten Fachschulen und Lehrgänge;
  • bei der Mitwirkung an der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den Vorschriften der Unterrichtsverwaltung;
  • bei der Wahl oder Benennung der Vorsitzenden von Ausschüssen, bei denen die Mitwirkung der Gesellen durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist;
  • bei der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen, für welche die Gesellen Beiträge entrichten oder eine besondere Mühewaltung übernehmen oder die zu ihrer Unterstützung bestimmt sind.