22.04.2019

E-CHECK Prüfungen sorgen für über 30.000 Euro Mehrumsatz pro Jahr

ZVEH-Umfrage bei Innungsfachbetrieben

Der E-CHECK sorgt seit vielen Jahren für Prüf- und Zusatzumsätze in den Innungsbetrieben.

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel unterliegen einer Alterung und Abnutzung. Deshalb sollten, wie im gewerblichen Bereich verpflichtend, in allen anderen Bereichen wiederkehrende Prüfungen in Form des E-CHECK durchgeführt werden. Der E-CHECK ist seit über 20 Jahren eine geschützte Marke der Elektrohandwerke. Rund 12.200 Innungsfachbetriebe bieten den E-CHECK bei ihren Kunden an. Laut der jüngsten ZVEH-Konjunkturumfrage unter E-CHECK Innungsfachbetrieben bringen allein diese E-CHECK Prüfungen durchschnittlich 30.782 Euro (netto) Mehrumsatz pro Betrieb innerhalb eines Jahres.

Im Schnitt erwirtschaftete nach der Umfrage ein Betrieb im Jahr 17.535 Euro Prüfumsätze, Zusatzumsätze in Höhe von durchschnittlich 13.247 Euro wurden zum Beispiel durch Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen (73,2 % der Nennungen) generiert. Auf die Frage „Welche technischen Installationen haben Sie in 2017 im Rahmen des E-CHECKs noch zusätzlich verkauft?“ nannten die Befragten aber auch die Bereiche Beleuchtungs- und Lichttechnik (31,5 %), Sicherheitstechnik (20 %), Smart-Living-Anwendungen (9,5 %) und Energieerzeugung/-effizienz (7,3 %).

Dabei wird der E-CHECK von den Betrieben am häufigsten in gewerblichen Gebäuden (82,8 %), gefolgt von privaten Gebäuden (70 %) durchgeführt. Öffentliche Gebäude (41,1 %) und Gebäude von Wohnungsbaugesellschaften (33,2 %) folgten auf den Plätzen drei und vier. Die höchsten Prüfleistungen (gerechnet ohne Folgeaufträge) konnten die Betriebe in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden erzielen.

Damit zahlt sich für Innungsfachbetriebe der E-CHECK direkt aus. Aber auch für Kunden hat er viele Vorteile. Denn der Bundesfinanzhof hat die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage als steuerbegünstigte Handwerkerleistung beurteilt. Der E-CHECK sichert Eigentümer oder Vermieter auch weitestgehend juristisch ab. Das Gesetz bestimmt, dass Vermieter verpflichtet sind, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht, und schließt damit auch eine regelmäßige Prüfung der technischen Einrichtungen ein. Im Schadensfall muss der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden, um Regressforderungen entgegnen zu können. Das gilt selbstverständlich auch für gewerbliche Betriebe. Diese sichern sich mit dem E-CHECK ab, sodass sie im Haftungsfall ihrer Nachweispflicht Genüge leisten können. Dazu dient das Prüfprotokoll als Beleg zur Vorlage bei den Versicherungen. Viele führende Versicherungen, aber auch die Berufsgenossenschaften, haben den E-CHECK mittlerweile als eine gründliche und normengerechte Prüfung der gesamten elektrischen Anlage anerkannt und gewähren Prämienvorteile.

Quelle: ArGe Medien im ZVEH