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Der erste Förderaufruf über zwei Millionen Euro startet am 13. Mai 2019 um 10:00 Uhr.
Der Förderaufruf hat eine vierwöchige Laufzeit, wird jedoch bei Erreichen der zwei Millionen Euro automatisch gestoppt.
Ein zweiter Förderaufruf ist für Ende Juni und Ende August 2019 geplant.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Jedes Unternehmen kann im Förderzeitraum 2019 nur einmalig mit dem Digital-Zuschuss gefördert werden. Unternehmen, die bereits eine Förderung erhalten haben, dürfen für den Förderzeitraum 2019 keine Folgeanträge stellen.
Für eine Antragstellung ist eine Onlineanmeldung auf der Seite der WiBank erforderlich. Hier geht es zur Anmeldung.
Nach einer erfolgreichen Onlineanmeldung werden Ihnen die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Danach muss Ihr vollständiger Antrag innerhalb von zehn Werktagen schriftlich auf postalischem Weg bei der WiBank eingegangen sein. Der Antrag besteht aus einem Antragsformular, einer Kostenaufstellung ggf. mit Umsetzungsangeboten, einer Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen und einer KMU-Erklärung (nur bei Verbund- und/oder Partnerunternehmen).
Quelle: Handwerkskammer Kassel