News - Detailansicht
09.09.2020

Hessen: Antragsfrist für Förderung der Ausbildung von Hauptschülern verlängert

Wirtschaftsministerium verlängert die Frist für eine Ausbildungsplatzförderung auf den 31. Oktober 2020.

Ursprünglich wäre die bereits verlängerte Frist am 31. Juli 2020 ausgelaufen. Nun teilte das Hessische Wirtschaftsministerium in Wiesbaden eine weitere Verlängerung der Fördermaßnahmen bis 31. Oktober mit.

»Mit der Verschiebung der Antragsfrist wollen wir Unternehmen zusätzlich ermutigen, trotz der momentan schwierigen wirtschaftlichen Lage in ihren Ausbildungsanstrengungen nicht nachzulassen«, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

Das Förderprogramm hat das Ziel, die Aussichten von Hauptschülerinnen und Hauptschülern auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu verbessern. Ausbildungsbetriebe, die diesen jungen Menschen die Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz geben, erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr und 25 Prozent im zweiten Jahr. Für das Jahr 2020 stehen rund drei Millionen Euro zur Verfügung.

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Arbeitgeber betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die höchstens einen Hauptschulabschluss erlangen und ihre Ausbildung direkt im Anschluss an die Schulentlassung im Ausbildungsjahr 2020 beginnen. Zudem müssen die Jugendlichen bei der Arbeitsverwaltung als ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein.

Voraussetzung ist, dass der Antrag des Unternehmens vor Ausbildungsbeginn bei der bewilligenden Stelle, dem Regierungspräsidium Kassel, eingereicht wird. Förderfähige Anträge werden wie bisher nach Antragseingangsdatum bewilligt. Zusätzlich unterstützt das Land Ausbildungsbetriebe, die Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrecher, Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf sowie Altbewerberinnen und Altbewerber die Möglichkeit zu einer beruflichen Ausbildung in ihrem Betrieb bieten.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@eiffm.de oder rufen Sie uns an: 069/7075151