Kartellrechtsbekenntnis

Kartellrechtsbekenntnis

Mit Beschluss 11/2020 hat der Vorstand einstimmig festgelegt, nachfolgendes Kartellrechtsbekenntnis zu verabschieden:

"Unternehmen und Organisationen unterliegen weitreichenden Regeln des Kartellrechts. Sie müssen selbst abschätzen, ob sie sich kartellrechtskonform verhalten. Die Innung für Elektro- und Informationstechnische Handwerke Frankfurt am Main bietet ihren kooperativen Mitgliedern unter Einhaltung des Kartellrechts eine rechtssichere Basis für Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Von uns organisierte Veranstaltungen, insbesondere Sitzungen, dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige Themen zu behandeln oder Gelegenheit für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern. Entsprechende Verhaltensweisen werden nicht geduldet.“

 

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