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14.12.2023

Das Deutschlandticket als Jobticket

Viele Arbeitgeber stellen ihren Beschäftigten ein Deutschlandticket vergünstigt oder sogar kostenlos zur Verfügung. Sie können damit Nahverkehrszüge bundesweit ohne zeitliche Einschränkung nutzen – für berufliche wie auch private Wege.

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Liegt der Zuschuss des Arbeitgebers bei mindestens 25 Prozent, gewährt der Bund bis zum 31. Dezember 2024 einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent. Auf diese Weise kostet das Ticket für Beschäftigte maximal 34,30 Euro. Dafür schließen Arbeitgeber einen „Deutschland-Ticket Jobticket Rahmenvertrag“ mit der deutschen Bahn oder einem regionalen Verkehrsverbund ab.

Wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zahlt oder bezuschusst, ist die Zuwendung steuer- und sozialabgabenfrei. Ein Jobticket wirkt sich auf diese Weise auch nicht auf die Verdienstgrenze für einen Minijob aus. Der Arbeitgeber verzeichnet den Zuschuss dazu als Sachbezug im Lohnkonto und bestätigt ihn in der Lohnsteuerbescheinigung.

Übrigens: Arbeitnehmer müssen den tatsächlich gewährten Betrag bei der Einkommensteuererklärung von ihrer Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) abziehen – unabhängig vom Grad der privaten Nutzung und den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Für Arbeitgeber relevante Infos rund um das Deutschlandticket finden Sie auf diesen Seiten der Deutschen Bahn.

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