Die 4. Geldwäscherichtlinie der EU wurde in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) und die Schaffung eines zentralen Transparenzregisters für Unternehmen umgesetzt. Im Transparenzregister werden deren wirtschaftlich Berechtigte erfasst.
Das Transparenzregister ist als Auffangregister konzipiert: Die Meldepflicht gilt als erfüllt (sog. Mitteilungsfiktion), wenn sich die geforderten Angaben bereits aus anderen Eintragungen ergeben. Als solche zählt nach § 20 Abs. 2 GwG auch das Handelsregister. Wenn sich also die erforderlichen Angaben aus dem Handelsregister ergeben und elektronisch vorliegen, entfällt die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister.
Hinweis zur elektronischen Abrufbarkeit
Auch bei vollständigen im Handelsregister befindlichen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten besteht eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister, wenn die Angaben nicht elektronisch abrufbar sind.
Betroffen sind alle juristischen Personen des Privatrechts, also auch AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) sowie eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG).
Hinweis zu GbR und Einzelunternehmen
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie eingetragenen Kaufleute (e. K.) oder sonstige Einzelunternehmen sind von der Mitteilungspflicht nicht betroffen.
Sollte trotz der Mitteilungsfiktion eine Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister bestehen, müssen nach § 19 GwG folgende Daten übermittelt werden:
Registerführende Stelle ist der Bundesanzeiger Verlag. Unter www.transparenzregister.de gibt es ausführliche Informationen. Dort ist auch eine Servicenummer aufgeführt (Telefon 0800-1234337), die bei Fragen weiterhilft.
Im Mitgliederbereich im Downloadcenter gibt es zwei Dokumente zu diesem Thema (Login erforderlich).
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Achtung! Wichtiger Hinweis auf transparenzregister.de:
Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.
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